Viele Unternehmen können offene Stellen nicht besetzen. Auch im Handel lässt sich dieses Fachkräfteproblem nicht ohne Mitarbeiter aus dem Ausland lösen. Doch bei der Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften müssen Arbeitgeber eine Reihe von rechtlichen Regelungen beachten.

Das HBE-Praxiswissen „Ausländische Arbeitnehmer“ informiert über die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften, die bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte zu beachten sind. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte auch an unsere HBE-Juristen oder an die Agentur für Arbeit, die regional für das Arbeitsmarktzulassungsverfahren zuständig ist. Auskunft erhalten Sie zudem unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0228 7132000.