Mit den Gehaltszahlungen für den Monat November wird in vielen Betrieben ein Weihnachtsgeld ausbezahlt. Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es jedoch nicht.

In den Tarifverträgen im Einzelhandel ist eine - mit der Novembervergütung fällige - Sonderzahlung vereinbart (Weihnachtsgeld). Die Sonderzuwendung beträgt 62,5 Prozent des Tarifgehalts, das einem Mitarbeiter im November zusteht. Ohne Tarifbindung kann ein Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung geschuldet sein. Ein solcher Rechtsanspruch besteht dann, wenn das Weihnachtsgeld mindestens dreimal vorbehaltlos bezahlt worden ist. Weitere Informationen finden Sie in unseren beiden Praxiswissen „Weihnachtsgeld“ und „Weihnachtsgeld von A bis Z“.