Der Samstag ist ein ganz normaler Werktag, deshalb ist Samstagsarbeit gesetzlich erlaubt. Kann der Mitarbeiter eine Freistellung verlangen und darf der Arbeitgeber das Freistellungsverlangen ablehnen?

Der Anspruch auf Freistellung steht allen Arbeitnehmern zu. Dies gilt unabhängig von der Dauer (Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte) sowie der Lage der Arbeitszeit. Aber: Der Mitarbeiter kann zwar verlangen, dass er an einem Samstag pro Kalendermonat von der Arbeit freigestellt wird. Die Wahl, welcher Samstag sein freier Samstag ist, trifft jedoch der Arbeitgeber. Weitere Informationen zum Recht auf einen freien Samstag finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen.