Beschäftigte können verlangen, an einem Samstag pro Kalendermonat von der Arbeit freigestellt zu werden. Arbeitgeber müssen die gesetzlichen Vorgaben kennen und gleichzeitig die Personalplanung und betrieblichen Anforderungen berücksichtigen.

Der Samstag gilt arbeitsrechtlich als regulärer Werktag. Samstagsarbeit ist daher grundsätzlich zulässig. Dennoch haben Arbeitnehmer – unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt sind – Anspruch auf einen arbeitsfreien Samstag pro Kalendermonat. Die Entscheidung jedoch, welcher Samstag freigegeben wird, liegt – mit Blick auf betriebliche Anforderungen und Personalplanung – beim Arbeitgeber. Weitere Informationen zum Recht auf einen freien Samstag finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen.
