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15.02.2019 Bayern
Der Samstag ist ein ganz normaler Werktag, deshalb ist Samstagsarbeit gesetzlich erlaubt. Wer kann eine Freistellung verlangen und kann der Arbeitgeber das Freistellungsverlangen ablehnen?
Der Anspruch auf Freistellung steht allen Arbeitnehmern zu. Dies gilt unabhängig von der Dauer (Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte) sowie der Lage der Arbeitszeit. Aber: Der Beschäftigte kann zwar vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser ihn an einem Samstag pro Kalendermonat von der Arbeit freistellt, ihn also nicht beschäftigt. Die Wahl, welcher Samstag sein freier Samstag ist, trifft allerdings der Arbeitgeber. Weitere Details rund um das Thema „Freistellung von der Samstagsarbeit im bayerischen Einzelhandel“ finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen.
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