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16.02.2024 Bayern
Der Samstag ist ein ganz normaler Werktag, deshalb ist Samstagsarbeit gesetzlich erlaubt. Wer kann eine Freistellung verlangen und kann der Arbeitgeber das Freistellungsverlangen ablehnen?
Der Anspruch auf Freistellung steht allen Arbeitnehmern zu. Dies gilt unabhängig von der Dauer (Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte) sowie der Lage der Arbeitszeit. Aber: Der Beschäftigte kann zwar verlangen, dass er an einem Samstag pro Kalendermonat von der Arbeit freistellt wird. Die Wahl, welcher Samstag sein freier Samstag ist, trifft jedoch der Arbeitgeber. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen.
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