Die Uhr tickt: Ab dem 19. Juni 2026 wird der Widerrufsbutton für alle Fernabsatzverträge Pflicht. Um Ärger und Stress zu vermeiden, sollten Händler frühzeitig mit der Planung und praktischen Umsetzung starten.

Mit dem Widerrufsbuttons sollen Verbraucher einen im Internet geschlossenen Vertrag einfacher widerrufen rufen können. Der Button muss leicht auffindbar, ständig verfügbar und eindeutig beschriftet sein. Die Pflicht zur elektronischen Widerrufsfunktion gilt unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiteranzahl für alle Handelsunternehmen. Ausnahmen gibt es keine. Bei Verstößen drohen Abmahnungen, Bußgelder und Rechtsstreitigkeiten.
