Wie in der gesamten Wirtschaft, so gibt es auch im Handel bisher so gut wie keine Regelungen zum Konsum von Cannabis. Diese sollten allerdings nach der (Teil-) Legalisierung im Unternehmen eingeführt und mit den Mitarbeitern besprochen werden.

Ebenso wie der Genuss von Alkohol ist seit dem 1. April 2024 der Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen legal. Insbesondere mit Blick auf den Versicherungsschutz bei Unfällen im Betrieb besteht daher Handlungsbedarf. Darf der Arbeitgeber den Cannabis-Konsum untersagen oder einschränken? Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz auf den Arbeitsschutz? Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen „Alkohol und Cannabis am Arbeitsplatz“.