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17.04.2025

Ein Jahr Cannabis-Gesetz: Nur wenige Händler mit Betriebsvereinbarungen

Seit genau einem Jahr ist das Cannabis-Gesetz in Kraft und bei vielen Händlern herrscht Unsicherheit im Umgang mit der Droge am Arbeitsplatz. Der HBE empfiehlt Betriebsvereinbarungen, die den Konsum von Cannabis vor und bei der Arbeit untersagen.

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Auch im Handel haben bislang nur wenige Unternehmen klare Regelungen zum Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz. Dabei fordert die teilweise Legalisierung von Cannabis von Händlern präventives Handeln. Was Arbeitgeber beim Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinwirkung bei der Arbeit tun können, erfahren Sie hier. Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt diese FAQ-Liste der DGUV. Zur Information der Beschäftigten stellt die DGUV kostenlose Info-Flyer und Plakate zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie zudem in unserem HBE-Praxiswissen „Alkohol und Cannabis am Arbeitsplatz“.

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Claudia Lindemann
Syndikusrechtsanwältin
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