Der Einzelhandel ist von den neuen Lockdown-Maßnahmen nicht betroffen. Alle Ladengeschäfte in Bayern dürfen weiter öffnen. Allerdings ist die maximale Kundenanzahl in den Geschäften seit Mittwoch begrenzt.

Landesweit gilt im Einzelhandel jetzt eine Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10 qm Verkaufsfläche. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 1.000 (regionaler Hotspot) gilt eine Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 20 qm Verkaufsfläche. Tagesaktuelle Zahlen zur Inzidenz finden Sie hier. Für die neuen Corona-Regeln ist die 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen worden, die bis einschließlich 15. Dezember 2021 gelten soll. Die Begründung finden Sie hier.