Nach den Corona-Beschlüssen von Bund und Ländern traten eine Reihe von Gesetzen und Regelungen in Kraft.

Die angepasste 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt bis zum 2. April 2022. Hier finden Sie die Begründung für die Änderungsverordnung.
Auch die geänderte COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung ist mittlerweile in Kraft getreten.
Der Deutsche Bundestag hat dem neuen Infektionsschutzgesetz mehrheitlich zugestimmt. Damit werden ab dem 20. März tiefgreifende Corona-Maßnahmen abgeschafft. Allerdings können die Länder bis zum 2. April von einer Übergangsregelung Gebrauch machen.
Ebenfalls am 20. März trat die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) in Kraft.