Im Arbeitsrecht sind zum 1. Januar 2022 eine Reihe von Änderungen in Kraft getreten. Im Laufe des Jahres werden weitere Neuregelungen wirksam werden.

Die Neuregelungen bzw. Änderungen betreffen unter anderem das Kurzarbeitergeld, die Künstlersozialabgabe, die elektronische AU-Bescheinigung, das Insolvenzgeld, das Kinderkrankengeld und die Betriebsrente. Hier finden Sie einen detaillierten Überblick. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere HBE-Juristen.