Kündigt ein Arbeitnehmer und wird er am gleichen Tag krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) erschüttern. Dies gilt besonders, wenn die Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, eine AUB ihrer Arbeitnehmer infrage zu stellen. In dem vorliegenden Fall (AZ: 5 AZR 149/21) hatte eine Angestellte zum Monatsende gekündigt und für die Zeit bis dahin eine AUB eingereicht. Der Arbeitgeber zweifelte diese an und lehnte die Lohnfortzahlung ab. Die Frau klagte und bekam zunächst recht. Die Firma legte schließlich beim BAG Revision ein und die Richter entschieden anders als alle Vorinstanzen. Die Frau habe die Zweifel an ihrer AUB nicht ausgeräumt, so das BAG. Deshalb stehe ihr keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu.