News
11.06.2020

Cookies: Verwendung nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung

Für das Setzen von Cookies und ähnlichen Tracking-Methoden auf einer Website ist eine Einwilligung des Besuchers notwendig. Dies hat jetzt erwartungsgemäß der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

BGH-Urteil Cookies
BGH-Urteil Cookies

Eine Einwilligung zu Cookies über ein voraktiviertes Kästchen, bei dem für einen Widerspruch das Häkchen entfernt werden muss (Opt-Out-Verfahren), reicht laut BGH nicht aus. Stattdessen muss die Einwilligung durch eine aktive Zustimmung erfolgen (Opt-in-Verfahren). Damit haben die Richter ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshof vom vergangenen Oktober wenig überraschend bestätigt. Hier finden Sie die Pressemitteilung des BGH. Soweit noch nicht geschehen, muss spätestens jetzt auf die aktive Einwilligungslösung zur Speicherung von Cookies umgestellt werden. Bis zu einer solchen Einwilligung müssen die Cookies durch das Cookie- bzw. Einwilligungsbanner blockiert werden.
Mehr lesen

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Andrea Röver
Syndikusrechtsanwältin
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?