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08.04.2016 Bayern

Arbeitgeber aufgepasst: Neue Formulare für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Seit Jahresbeginn werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen grundsätzlich für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt. Also insbesondere auch für den Zeitraum nach dem Ende des Entgeltfortzahlungsanspruchs.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Bild © Tim Reckmann/pixelio.de

Während früher das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der sechs Wochen nur auf dem sogenannten Auszahlschein der Krankenkasse bescheinigt wurde (damit der Versicherte Krankengeld von der Krankenkasse erhielt), enthält der neue Vordruck eine Durchschrift für den Arbeitgeber. So bekommt der Arbeitgeber nun auch während des Krankengeldbezugs regelmäßig Informationen über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit.

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