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04.04.2016 Bayern
Für Krankschreibungen gibt es seit Anfang des Jahres nur noch ein Formular: die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
In der betrieblichen Praxis kommt es immer wieder zu Problemen, wenn sich erkrankte Mitarbeiter nicht oder nicht rechtzeitig beim Arbeitgeber krankmelden bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen verspätet oder gar nicht übersenden. Insbesondere nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung haben es erkrankte Mitarbeiter oftmals nicht für nötig befunden, ihren Arbeitgeber über die Fortdauer ihrer Erkrankung zu informieren. Dieser Missstand resultiert u. a. daraus, dass der Arbeitnehmer nach Ablauf der sechs Wochen vom Arzt keinen Durchschlag seiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber erhalten hat.
Diese unliebsame Praxis gehört nun hoffentlich der Vergangenheit an. Seit Jahresbeginn werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen grundsätzlich für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt, also insbesondere auch für den Zeitraum nach dem Ende des Entgeltfortzahlungsanspruches. Während früher das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der sechs Wochen nur auf dem sogenannten Auszahlschein der jeweiligen Krankenkasse bescheinigt wurde (damit der Versicherte Krankengeld von der Krankenkasse erhielt), enthält der neue Vordruck eine Durchschrift für den Arbeitgeber. So erhält der Arbeitgeber nun auch während des Krankengeldbezugs regelmäßig Informationen über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit. Auf diese Weise besteht für den Arbeitgeber erfreulicherweise größere Planungssicherheit über den möglichen Einsatz erkrankter Mitarbeiter und ein verbindliches Recht auf Information.
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