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03.11.2017 Bayern
Erkrankte Mitarbeiter können auch ohne die Formalitäten eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) versetzt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.
Nachdem die Anforderungen an ein BEM durch die aktuelle Rechtsprechung in der jüngsten Vergangenheit immer weiter verschärft worden sind und deshalb krankheitsbedingte Kündigungen häufig scheiterten, hat das oberste deutsche Arbeitsgericht jetzt eine überraschende Entscheidung veröffentlicht: Für die wirksame Versetzung eines kranken Arbeitnehmers ist die Durchführung eines BEM keine formelle Voraussetzung – auch dann, wenn diese auf Gründe gestützt ist, die mit der Gesundheit des betroffenen Mitarbeiters zusammenhängen. Laut dem BAG ist der Arbeitgeber lediglich verpflichtet, bei der Weisung zur Versetzung des Mitarbeiters nach „billigem Ermessen“ zu entscheiden (Az.: 10 AZR 47/17). Der Arbeitgeber müsse eine unter allen Umständen des Einzelfalls faire Entscheidung treffen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in den HBE-Bezirksstellen.
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