Fragen zum Urlaub von Mitarbeitern und damit verbundene Ansprüche führen oftmals zu Schwierigkeiten, da die rechtliche Seite in vielen Fällen nicht (ausreichend) bekannt ist. Streit unter Mitarbeitern um den Urlaub kann vorgebeugt werden.

Wenn Mitarbeiter Urlaubsanträge auf die letzte Minute einreichen, bricht in Unternehmen oft genug das Chaos aus. Es empfiehlt sich daher, gleich zum Jahresanfang eine Urlaubsliste auszulegen. Wollen Beschäftigte unbedingt zur gleichen Zeit in den Urlaub, muss der Arbeitgeber unter sozialen Gesichtspunkten (Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Anzahl und Alter der Kinder, Schulpflicht) entscheiden. Dies ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Ausführliche Informationen zum Thema „Urlaub“ finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen.