Die Beschlüsse des Corona-Gipfels von Bund und Ländern werden in Bayern erwartungsgemäß umgesetzt. Dies hat der Ministerrat beschlossen. Der Lockdown wird bis zum 18. April verlängert.

Bis zum Ende der Osterferien bleibt es grundsätzlich bei den inzidenzabhängigen Regelungen in den Kommunen.
Über Ostern (1. April bis 5. April) müssen alle Geschäfte schließen!
Ausnahme: Am Karsamstag soll der Lebensmitteleinzelhandel geöffnet haben.
Für den gesamten Einzelhandel in Bayern gilt nach dem Ende der Osterferien (ab Montag, 12. April):
Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 100 wird der Einzelhandel geöffnet.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 100 und 200 gilt für den Einzelhandel zusätzlich: Terminshopping-Angebote („Click & Meet“) bei Vorlage eines aktuellen (24 Stunden) negativen Tests.
Eine Zusammenfassung der für Bayern beschlossenen Corona-Maßnahmen finden Sie hier.
Hinweis: Gerade mit Blick auf den harten Oster-Lockdown gibt es noch einige offene Fragen (z. B: Welche konkreten Regelungen gelten an Karsamstag für Mischbetriebe?). Sobald wir weitere Informationen erhalten (neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, aktualisierte FAQ-Liste des Gesundheitsministeriums etc.), werden wir diese sofort veröffentlichen.