Die Beschlüsse beim Corona-Gipfel von Bund und Ländern werden auch in Bayern umgesetzt. Der Lockdown wird bis zum 18. April verlängert. Nach dem Ende der Osterferien gibt es jedoch neue inzidenzabhängige Regelungen für den Handel.

Für den gesamten Einzelhandel in Bayern gilt nach dem Ende der Osterferien (Montag, 12. April): Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. kreisfreien Stadt unter 100 wird der Handel komplett geöffnet. Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 gilt zusätzlich: Terminshopping-Angebote („Click & Meet“) bei Vorlage eines aktuellen (24 Stunden) negativen Tests. Die Corona-Beschlüsse für Bayern finden Sie hier. (Hinweis: In diesem Dokument sind alle handelsrelevanten Regelungen zur ursprünglich geplanten „Osterruhe“ von der Redaktion gestrichen worden!)