In Bayern können Händler ab Montag den 11.01.2021 nun doch einen Abholdienst (kontaktlose Übergabe von Waren per Click & Collect) anbieten. Dies hat der Ministerrat am Mittwoch beschlossen. Damit ist eine zentrale Forderung des HBE erfüllt worden.

Der Abholdienst ist an bestimmte Auflagen gebunden (z. B. Schutz- und Hygienekonzepte, gestaffelte Zeitfenster zur Abholung und das Tragen von FFP2-Schutzmasken). Weitere detaillierte Informationen zu den Auflagen liegen leider bislang immer noch nicht vor. Außerdem hat der Ministerrat beschlossen, dass das Einkaufen - entgegen dem Beschluss der Bundesregierung und der Länder - in Bayern weiterhin ein zulässiger Grund bleibt, den 15 Kilometer-Radius in Corona-Hotspots mit sehr hohen Infektionszahlen zu verlassen. Details zu den Beschlüssen des Ministerrats finden Sie hier.