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18.09.2020 Bayern
Missbräuchlichen Abmahnungen soll endlich ein Riegel vorgeschoben werden: Der Bundestag hat ein Gesetz zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs beschlossen.
Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sieht u.a. die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstands, die Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, höhere Anforderungen an die Geltendmachung von Ansprüchen und einfachere Möglichkeiten für Gegenansprüche vor. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff: „Dieses Gesetz ist richtig und längst überfällig. Schon seit Jahren kämpfen wir dafür, missbräuchlichen Abmahnungen endlich einen Riegel vorzuschieben. Hoffentlich können jetzt insbesondere kleinere Unternehmen besser vor den Praktiken der Abmahnindustrie geschützt werden.“ Wichtige Hinweise für den Umgang mit Abmahnungen finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen.
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