Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen treffen irgendwann jeden Einzelhändler. Sie sind zum Teil mit erheblichen wirtschaftlichen Belastungen für den Betroffenen verbunden.

Ein besonderes Ärgernis sind missbräuchlich ausgesprochene Abmahnungen wegen geringfügiger Verstöße mit geringer Wettbewerbsrelevanz. Diese werden primär ausgesprochen, um Gebühren zu generieren und Vertragsstrafen realisieren zu können. Wichtige Hinweise für den Umgang mit Abmahnungen bekommen Sie in unserem HBE-Praxiswissen. Es soll eine Orientierungshilfe bieten und erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die HBE-Juristen.