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29.01.2021

Maskenpflicht: Das müssen Mitarbeiter und Kunden beachten

Seit dieser Woche werden in Bayern Verstöße gegen die Maskenpflicht mit einem Bußgeld geahndet. Wann muss ich wo welche Maske tragen? Viele Mitarbeiter und Kunden sind wegen der unterschiedlichen Regelungen verunsichert.

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In Bayern müssen Kunden und deren Begleitpersonen ab 15 Jahren in den Geschäften des Einzelhandels, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen sowie auf den zugehörigen Parkplätzen eine FFP2-Maske tragen. Dies gilt auch beim Abholen bestellter Ware (Click & Collect). Kinder bis zum 6. Geburtstag müssen keine Maske, Kinder bis zum 15. Geburtstag eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ausführliche Informationen zur Maskenpflicht erhalten Sie in unserer FAQ-Liste.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

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Simone Streller
Geschäftsführerin
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

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