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25.03.2020

Auszubildende: Freistellung vom Berufsschulunterricht

Der Lebensmitteleinzelhandel im Freistaat braucht mit Blick auf die Corona-Krise unbedingt eine bayernweit einheitliche Regelung zur Freistellung von Auszubildenden vom Berufsschulunterricht. Der Handelsverband Bayern hat sich deshalb mit einem entsprechenden Schreiben an Ministerpräsident Markus Söder, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Kultusminister Michael Piazolo gewandt.

schülerin
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Die Berufsschulen in Bayern sind derzeit zwar geschlossen. Unternehmen dürfen jedoch ihre Auszubildenden unter Umständen nicht im eigenen Betrieb einsetzen, da einige Berufsschulen einen digitalen Unterricht anbieten. Für den versorgungsrelevanten Lebensmittelhandel ist jedoch derzeit jeder Mitarbeiter auf Grund des akuten Personalmangels unabdingbar.

Die Lebensmittelhändler in ganz Bayern brauchen deshalb ausnahmslos eine komplette Freistellung ihrer Auszubildenden von den Berufsschulverpflichtungen.

Wir informieren Sie selbstverständlich, wenn die bayerische Staatsregierung eine entsprechende Regelung beschließt.

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Simone Streller
Geschäftsführerin
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

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