Mit Blick auf das am 21.11.2025 veröffentlichte Sondergutachten Lebensmittellieferkette der Monopolkommission bewerten der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) die sehr differenzierten Analysen der komplexen Wertschöpfungsketten positiv. Gleichzeitig blicken die Verbände allerdings mit großer Verwunderung auf die dazugehörige Pressemitteilung der Kommission. Diese gibt die zutreffenden Analysen des Gutachtens in keiner Weise wieder, sondern dramatisiert ohne Grundlage die Marktverhältnisse zulasten des Handels.

Hinsichtlich der Landwirtschaft weist die Monopolkommission zutreffend auf die schwierigen Rahmenbedingungen für Landwirte hin. Diese werden jedoch weitgehend nicht vom Handel beeinflusst, der grundsätzlich keine direkten Einkaufsbeziehungen mit Landwirten pflegt. Diese Tatsache stellt auch die Monopolkommission vollkommen zurecht fest. „Der Schlüssel für bessere Bedingungen für die Landwirte liegt nicht beim Lebensmittelhandel. Die maßgeblichen Einflüsse kommen vielmehr vom höchst volatilen Weltmarkt und als Folge staatlicher Subventionen. Außerdem spielen die marktstarken Schlachter und Molkereien eine zentrale Rolle, da sie die Verwertung steuern“, so Björn Fromm, HDE-Vizepräsident und BVLH-Präsident. Beispielsweise werden nur 23 Prozent des frischen Schweinefleisches über den Lebensmittelhandel verteilt, nur 13 Prozent der Milchmenge landen als Trinkmilch in den Regalen des Handels. Eine Stärkung der Landwirtschaft kann laut Gutachten vor allem über den Abbau von Bürokratie und die Verbesserung der Kostenseite durch effizientere Betriebs- und Produktionsstrukturen mit möglichen Größenvorteilen erfolgen.
„In ihrem Gutachten benennt die Monopolkommission außerdem zurecht, dass es neue Regulierungen für den Lebensmittelhandel nicht braucht“, so Fromm. Die Kommission spricht von Konzentrationstendenzen bei der Industrie genauso wie beim Handel. „Der Wettbewerb im Lebensmittelhandel funktioniert“, so Fromm weiter. Auch die Gutachter weisen darauf hin, dass die Verhandlungsposition des Lebensmittelhandels gegenüber den Herstellern tendenziell überschätzt wird.
Zudem betonen die Handelsverbände, dass kein Grund bestehe, Industrieunternehmen mit gesetzlichen Regulierungen in der Lieferkette zu schützen. Das stärke nur die Verhandlungsposition der Konzerne, ohne den Bauern zu helfen. „Richtigerweise schlägt die Monopolkommission vor, die Regelungen über unfaire Vertragspraktiken in der Lebensmittellieferkette ausschließlich auf die landwirtschaftlichen Erzeuger und ihre Abnehmer anzuwenden“, so Fromm. Darüber hinaus spricht sich das Gutachten richtigerweise gegen ein Verbot des Verkaufs unter Produktionskosten bei Lebensmitteln aus und erteilt staatlichen Eingriffen in die Preissetzungsautonomie der Vertragspartner damit eine klare Absage. Die Gutachter betonen die mit einem solchen Verbot verbundene Bürokratie, administrativen Aufwand und die Gefahr von Fehlallokationen, die völlig unverhältnismäßig seien.
