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20.12.2019 Bayern
In vielen Unternehmen bricht oft genug das Chaos aus, weil Mitarbeiter Urlaubsanträge auf die letzte Minute einreichen. Es empfiehlt sich daher, gleich zu Jahresanfang eine Urlaubsliste auszulegen.
Die Eintragung des Urlaubswunsches durch die Arbeitnehmer stellt allerdings noch keine Bewilligung für diesen Zeitraum dar. Diese erfolgt in angemessener Zeit durch den Arbeitgeber. Denn dieser hat grundsätzlich das Recht, den Urlaub festzulegen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im HBE-Praxiswissen „Urlaub“. Sie benötigen weitere Informationen oder wünschen eine Beratung? Die Juristen in unseren HBE-Geschäftsstellen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
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