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12.01.2018 Bayern
Fragen zum Urlaub von Mitarbeitern und damit verbundene Ansprüche führen oftmals zu Schwierigkeiten, da die rechtliche Seite in vielen Fällen nicht (ausreichend) bekannt ist.
Wenn Mitarbeiter Urlaubsanträge auf die letzte Minute einreichen, bricht in Unternehmen oft genug das Chaos aus. Es empfiehlt sich daher, gleich zu Jahresanfang eine Urlaubsliste auszulegen. Die Eintragung des Urlaubswunsches durch die Arbeitnehmer stellt allerdings noch keine Bewilligung dar. Diese erfolgt in angemessener Zeit durch den Arbeitgeber. Denn dieser hat grundsätzlich das Recht, den Urlaub festzulegen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im HBE-Praxiswissen "Urlaub". Unsere Juristen in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung
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