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12.07.2019 Bayern
Midijobs liegen bei den Beiträgen zur Sozialversicherung zwischen Minijobs und einer regulären Beschäftigung. Seit dem 1. Juli 2019 sind wichtige Änderungen in Kraft getreten.
Seit Anfang Juli heißt die Gleitzone Übergangsbereich. Dieser wird ausgeweitet und deckt jetzt Einkommen von 450,01 Euro bis 1.300 Euro im Monat ab (bislang lag die Grenze bei 850 Euro). Durch diese Neuregelung können Mitarbeiter in Unternehmen jetzt neu unter die Midijob-Regelung fallen. Außerdem können Midijobber seit Juli volle Rentenanwartschaften aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt erwerben. Wichtig außerdem: Für Azubis gelten die Neuregelungen für den Übergangsbereich weiterhin nicht! Weitere Informationen hat der HBE in einem Praxiswissen zusammengefasst.
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