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17.05.2019 Bayern
Ein Arbeitgeber muss nicht automatisch eine Abfindung zahlen, wenn er einem Mitarbeiter kündigt. Welche konkreten Voraussetzungen müssen für eine Einmalzahlung erfüllt sein?
Gründe für die Zahlung einer Abfindung können z.B. ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht oder ein Aufhebungsvertrag sein. Dabei sind Zahlungen von einem halben bis zu einem Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr üblich. Welche Voraussetzungen für eine Einmalzahlung vorliegen müssen und welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen eine Abfindungszahlung hat, zeigt Ihnen unser HBE-Praxiswissen. Für weitere Informationen stehen Ihnen außerdem die Juristen in unseren HBE-Bezirksgeschäftsstellen zur Verfügung.
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