News
19.01.2018

Kündigung von Mitarbeitern: Muss der Arbeitgeber Abfindungen zahlen?

Arbeitgeber müssen nicht automatisch eine Abfindung zahlen, wenn sie einem Mitarbeiter kündigen. Welche Voraussetzungen für eine Einmalzahlung müssen erfüllt sein?

abfindung
abfindung

Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Abfindung haben Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber nicht. Gründe für eine Zahlung können allerdings z.B. ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht oder ein Aufhebungsvertrag sein. Dabei sind Zahlungen von einem halben bis zu einem Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr üblich. Welche Voraussetzungen für eine Einmalzahlung konkret vorliegen müssen, wie hoch der Abfindungsanspruch ist und welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen eine Abfindungszahlung hat, zeigt Ihnen unser HBE-Praxiswissen "Abfindung bei Kündigung". Für weitere Informationen stehen Ihnen außerdem die Juristen in unseren HBE-Bezirksgeschäftsstellen zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Dr. Melanie Eykmann
Bezirksgeschäftsführerin
ms
ms
Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
mr
mr
Andreas Schöffel
Bezirksgeschäftsführer
ms
ms
Uta Wandera
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?