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19.01.2018 Bayern
Arbeitgeber müssen nicht automatisch eine Abfindung zahlen, wenn sie einem Mitarbeiter kündigen. Welche Voraussetzungen für eine Einmalzahlung müssen erfüllt sein?
Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Abfindung haben Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber nicht. Gründe für eine Zahlung können allerdings z.B. ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht oder ein Aufhebungsvertrag sein. Dabei sind Zahlungen von einem halben bis zu einem Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr üblich. Welche Voraussetzungen für eine Einmalzahlung konkret vorliegen müssen, wie hoch der Abfindungsanspruch ist und welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen eine Abfindungszahlung hat, zeigt Ihnen unser HBE-Praxiswissen "Abfindung bei Kündigung". Für weitere Informationen stehen Ihnen außerdem die Juristen in unseren HBE-Bezirksgeschäftsstellen zur Verfügung.
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