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17.05.2019 Bayern
Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung warnt der HBE vor zusätzlicher Bürokratie und erheblichen Kosten insbesondere für die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen im Einzelhandel.
Der EuGH verlangt in einem aktuellen Urteil nationale Arbeitszeitregelungen, die Arbeitgeber verpflichten, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff reagierte mit Kopfschütteln: „Wir müssen in Deutschland das veraltete Arbeitszeitgesetz mit seinen starren Vorgaben endlich an eine moderne Arbeitswelt anpassen. Eine Rückkehr zur Stechuhr wirkt da wie ein Relikt aus einer längst vergangenen Zeit.“ Statt einer generellen Einführung der Zeiterfassung brauche man eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit. Der EuGH hatte in dieser Woche entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer gemessen werden kann.
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