News
28.10.2022

BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Neue FAQ-Liste beantwortet häufigste Fragen

Wie berichtet, müssen Arbeitgeber grundsätzlich die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. Auf Grundlage dieses aktuellen Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat das Bundesarbeitsministerium jetzt eine umfangreiche FAQ-Liste veröffentlicht.

arbeitszeiterfassung
arbeitszeiterfassung

Nach dem BAG-Urteil reicht es nicht mehr aus, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit entsprechend den derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes aufzeichnet. Die Entscheidungsgründe des BAG liegen derzeit noch nicht vor. Was, wie und wann genau bei der Arbeitszeit erfasst werden muss und wer dies kontrolliert, erfahren Sie in dieser FAQ-Liste.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Dr. Melanie Eykmann
Bezirksgeschäftsführerin
ms
ms
Ralf Jaspert
ms
ms
Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
mr
mr
Andreas Schöffel
Bezirksgeschäftsführer
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?