Wie berichtet, müssen Arbeitgeber grundsätzlich die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. Auf Grundlage dieses aktuellen Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat das Bundesarbeitsministerium jetzt eine umfangreiche FAQ-Liste veröffentlicht.

Nach dem BAG-Urteil reicht es nicht mehr aus, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit entsprechend den derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes aufzeichnet. Die Entscheidungsgründe des BAG liegen derzeit noch nicht vor. Was, wie und wann genau bei der Arbeitszeit erfasst werden muss und wer dies kontrolliert, erfahren Sie in dieser FAQ-Liste.