Dieses Urteil wird massive Folgen für die Werbung im Handel haben: Laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) müssen Händler in ihrer Werbung mit Preisreduzierungen immer den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben - auch wenn das Produkt zwischendurch teurer war.

Mit diesem Urteil (Az.: C-330/23, 26.9.2024) wollen die Richter verhindern, dass Händler Verbraucher in die Irre führen, „indem sie den angewandten Preis vor der Bekanntgabe einer Preisermäßigung erhöhen und damit gefälschte Preisermäßigungen ankündigen.“ Zur Veranschaulichung einer Preisermäßigung müssten sich laut EuGH demnach Prozentangaben immer auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage und nicht auf den zuletzt geforderten Preis beziehen. In dem konkreten Fall ging es um eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Aldi Süd.