News
23.11.2018

EuGH-Urteil: Urlaubsanspruch erlischt nicht automatisch

Arbeitnehmer, die ihren Jahresurlaub nicht beantragen, behalten trotzdem ihren Anspruch auf eine Auszahlung. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.

resturlaub
resturlaub

Nach bisheriger Rechtslage verfiel der Jahresurlaub regelmäßig zum 31.12. (bzw. bei Übertragung zum 31.3. des Folgejahres), wenn der Urlaub vom Arbeitnehmer nicht beantragt wurde. Laut EuGH (Urteil vom 6.11.2018, C-619/16 u. C-684/16), ist dies nicht mit Europarecht vereinbar. Folge dieser Entscheidung ist, dass der Urlaubsanspruch unbegrenzt auflaufen kann. Arbeitgeber müssen deshalb unbedingt ihre Mitarbeiter rechtzeitig auf noch vorhandene Resturlaubsansprüche hinweisen und über den drohenden Urlaubsverfall bei Nichtbeantragung aufklären. Weitere Informationen erhalten Sie bei unseren Juristen und im aktualisierten HBE-Praxiswissen „Urlaub“.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Claudia Lindemann
Syndikusrechtsanwältin
ms
ms
Ralf Jaspert
ms
ms
Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
mr
mr
Andreas Schöffel
Bezirksgeschäftsführer
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?