Beschäftigte in Deutschland sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, jeden Tag ihre Arbeitszeit elektronisch aufzuzeichnen. Ausnahmen sind jedoch möglich. Dies sieht ein Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vor.

Laut dem Gesetzentwurf müssen künftig Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer am jeweiligen Arbeitstag elektronisch aufgezeichnet werden. Die sogenannte Vertrauensarbeitszeit soll aber weiterhin möglich sein. Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern können auf eine elektronische Aufzeichnung verzichten. Der Entwurf für das neue Arbeitszeitgesetz muss zunächst vom Kabinett gebilligt werden und kommt dann in den Bundestag.