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21.12.2018 Bayern
Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt in diesem Jahr am 28. Dezember. Dann dürfen Raketen und anderes sog. Kleinfeuerwerk der Klasse 2 bis einschließlich zum 31. Dezember verkauft werden.
In vielen Einzelhandelsgeschäften gehören Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel zum Sortiment. Händler müssen die Lagerungs- und Brandschutzbestimmungen unbedingt beachten. Unser aktualisiertes HBE-Praxiswissen „Feuerwerkskörper“ gibt Ihnen Auskunft über die besonderen Vorschriften und Sicherheitsaspekte beim Verkauf, bei der Lagerung und beim Transport von Feuerwerkskörpern.
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