Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt in diesem Jahr am Montag, 29. Dezember 2025. Dann dürfen Raketen, Knallkörper und anderes sogenanntes Kleinfeuerwerk der Klasse 2 bis einschließlich Mittwoch, 31. Dezember 2025 verkauft werden.

In vielen Einzelhandelsgeschäften gehören Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel zum Sortiment. Händler müssen die Lagerungs- und Brandschutzbestimmungen unbedingt beachten. Das aktualisierte HDE-Praxiswissen „Feuerwerksverkauf zum Jahreswechsel 2025/2026“ gibt Ihnen Auskunft über die besonderen Vorschriften und Sicherheitsaspekte beim Verkauf, bei der Lagerung und beim Transport von Feuerwerkskörpern.
