Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt am Samstag (28. Dezember) kommender Woche. Dann dürfen Raketen und anderes sog. Kleinfeuerwerk der Klasse 2 bis einschließlich zum 31. Dezember verkauft werden.

In vielen Einzelhandelsgeschäften gehören Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel zum Sortiment. Händler müssen die Lagerungs- und Brandschutzbestimmungen unbedingt beachten. Unser aktualisiertes HBE-Praxiswissen „Feuerwerkskörper“ gibt Ihnen Auskunft über die besonderen Vorschriften und Sicherheitsaspekte beim Verkauf, bei der Lagerung und beim Transport von Feuerwerkskörpern.