Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt in diesem Jahr am Samstag, 28. Dezember. Dann dürfen Raketen, Knallkörper und anderes sogenanntes Kleinfeuerwerk der Klasse 2 bis einschließlich Dienstag, 31. Dezember verkauft werden.

In vielen Einzelhandelsgeschäften gehören Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel zum Sortiment. Händler müssen die Lagerungs- und Brandschutzbestimmungen unbedingt beachten. Unser aktualisiertes HBE-Praxiswissen „Feuerwerkskörper“ gibt Ihnen Auskunft über die besonderen Vorschriften und Sicherheitsaspekte beim Verkauf, bei der Lagerung und beim Transport von Feuerwerkskörpern.