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16.12.2016 Bayern
Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt in diesem Jahr am 29. Dezember. Dann dürfen Raketen, Party-Knaller, Schwärmer, Bengalartikel und anderes sog. Kleinfeuerwerk der Klasse 2 bis einschließlich zum 31. Dezember verkauft werden.
Worauf beim Handel mit Feuerwerkskörpern geachtet werden muss, zeigt Ihnen das aktuelle HBE-Praxiswissen "Feuerwerkskörper“. Wesentliche Änderungen der Rechtslage hat es im vergangenen Jahr nicht gegeben. Bereits seit 2014 gilt, dass die Identifikationsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) nicht mehr in der Anleitung angegeben werden muss. Die BAM hatte bereits 2014 eine Ausnahmebewilligung zur Kennzeichnung von pyrotechnischen Gegenständen veröffentlicht, nach der die Aufnahme der Identifikationsnummer in die Anleitung nicht mehr erforderlich ist
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