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21.12.2017 Bayern
Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt in diesem Jahr am 28. Dezember. Dann dürfen Raketen und anderes sog. Kleinfeuerwerk der Klasse 2 bis einschließlich zum 31. Dezember verkauft werden.
In vielen Einzelhandelsgeschäften gehören Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel zum Sortiment. Händler müssen die Lagerungs- und Brandschutzbestimmungen unbedingt beachten. Unser aktualisiertes HBE-Praxiswissen „Feuerwerkskörper“ gibt Ihnen Auskunft über die besonderen Vorschriften und Sicherheitsaspekte beim Verkauf, bei der Lagerung und beim Transport von Feuerwerkskörpern. Wesentliche Änderungen der Rechtslage hat es im vergangenen Jahr nicht gegeben.
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