Zahlreiche Einzelhandelsunternehmen zahlen offenbar zu hohe GEMA-Gebühren für die Fernsehnutzung. Denn rund 70 Prozent der TV-Geräte werden entweder nur zu Präsentationszwecken im Verkaufsgespräch betrieben oder Fernsehsendungen ohne Ton wiedergegeben.

Wie der HDE von der GEMA erfahren hat, sind nur rund 10 Prozent der Lizenzverträge für die Bildwiedergabe ohne Ton lizensiert. Es ist daher nicht auszuschließen, dass zahlreiche Einzelhandelsunternehmen zu hohe GEMA-Gebühren (Bild und Ton) für die Fernsehnutzung zahlen. Einzelhändler, die für die Fernsehnutzung versehentlich falsche Vereinbarungen mit der GEMA abgeschlossen haben und daher zu hohe Entgelte zahlen, sollten unverzüglich eine Änderungsmeldung abgeben (per E-Mail unter Angabe der Kundennummer an kontakt@gema.de). Darin sollten Sie ab der nächsten Vertragsfälligkeit eine Umstellung des Vertrages verlangen.
