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16.02.2018 Bayern
Diesen Termin müssen Sie im Kalender rot markieren: Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Für Unternehmen bedeutet dies viele neue Pflichten und mehr Bürokratie.
Die Liste der Hausaufgaben ist lang. Dies betrifft z.B. die Verwendung von personenbezogenen Daten von Kunden und auch von Mitarbeitern. Bei Verstößen gegen die DS-GVO drohen hohe Bußgelder. Das Problem: Viele Anforderungen sind oft sehr allgemein formuliert. Die oberste Aufsichtsbehörde in Bayern, das Landesamt für Datenschutzaufsicht, gibt auf seiner Homepage einen Überblick über die neuen Regeln und bietet einen praktischen Online-Tool zur Selbsteinschätzung an. Die Behörde hat außerdem einen sehr hilfreichen und gut verständlichen Ratgeber („Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine: Das Sofortmaßnahmen-Paket“) erstellt. Die Broschüre (63 Seiten,
C.H.BECK ISBN 978-3-406-71662-1, 5,50 Euro) ist im Buchhandel erhältlich.
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