Die Internationalisierung stellt Händler vor immer neue Herausforderungen. Wer Waren in Länder außerhalb der EU versendet, muss sich mit den Themen Zoll und Ausfuhrbestimmungen genau auseinandersetzen.

Ob durch den grenzüberschreitenden E-Commerce, die steigenden Touristenzahlen in Bayern oder zunehmende Aufträge aus dem Ausland: Einzelhändler müssen eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften beachten. Doch wie läuft ein Ausfuhrverfahren ab? Und welche konkreten Vorgaben müssen bei der Ausfuhr von Waren in Drittländer beachtet werden? Antworten auf diese und andere Fragen gibt unsere Veranstaltung „International Handeln – Was ist zu beachten?“ am 29. Juni 2017 in München (9-13 Uhr). Weitere Informationen und Anmeldung hier.