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23.08.2019 Bayern
Die für stationäre Händler und Online-Shops bindende EU-Geoblocking-Verordnung besagt, dass Geschäfte mit Kunden nicht auf Basis der Nationalität oder des Aufenthalts- bzw. Wohnortes abgelehnt werden dürfen.
Online-Shops ebenso wie stationäre Händler sind direkt von dieser Verordnung betroffen, da sie den Verkauf an einen Kunden nicht auf Basis seiner Nationalität oder seines Aufenthalts- bzw. Wohnortes ablehnen dürfen. Kunden aus anderen Teilen des Europäischen Wirtschaftsraums sollen in der Lage sein, unter exakt denselben Bedingungen einzukaufen wie lokale Kunden. Damit ist es verboten, einen Kauf von einem bestimmten Wohnort, einem in einem bestimmten Land originären Bankkonto oder Zahlungsmittel oder einer bestimmten IP-Adresse abhängig zu machen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Praxiswissen.
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