Die zunehmende Internationalisierung stellt Händler vor immer neue Herausforderungen. Ob durch den grenzüberschreitenden E-Commerce, die steigenden Touristenzahlen in Bayern oder zunehmende Aufträge aus dem Ausland. Wer international verkauft und seine Waren in Länder außerhalb der EU versendet, muss sich mit den Themen Zoll und Ausfuhrbestimmungen genau auseinandersetzen. Doch wie läuft ein Ausfuhrverfahren ab? Und welche konkreten, gesetzlichen Vorgaben müssen bei der Ausfuhr von Waren in Drittländer beachtet werden? Antworten auf diese und andere Fragen gibt unsere Veranstaltung „International Handeln – Was ist zu beachten?“ für die wir als Referenten Herrn Hans Conen von der Zollverwaltung gewinnen konnten.
Programm:
Vortrag „Die außenwirtschaftsrechtliche Ausfuhrabfertigung“, Hans Conen, Dipl.-Finanzwirt, Arbeitsbereichsleiter, Zolltechnischer Gutachter
- Wann liegt eine zollrechtliche „Ausfuhr“ vor?
- Wer ist Ausführer?
- Welche Ausfuhrverfahren sind möglich?
- mündliches und konkludentes Verfahren
- elektronisches Verfahren
- Standardverfahren
- Vereinfachtes Verfahren mit förmlicher Bewilligung
- Vereinfachtes Verfahren ohne förmliche Bewilligung
- Sonderfälle
- Üblicher Ladenverkauf
- Ausfuhr im Postverkehr - Darstellung der Fertigung einer Ausfuhranmeldung mittels Internetausfuhranmeldung Plus (IAA+)
Zeit für Kaffee und Gespräche