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24.03.2017 Bayern
Minijobs dürfen auch in Zukunft nicht in die Sozialversicherungspflicht einbezogen werden. Einem entsprechenden Vorschlag des DGB hat der HBE eine deutliche Absage erteilt.
Die vom DGB vorgeschlagene Einbeziehung der Minijobber in die Sozialversicherungspflicht würde einer Abschaffung der Minijobs gleichkommen. Der Einzelhandel ist jedoch laut HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner auf diese flexible Beschäftigungsform angewiesen. Aigner: „Wir brauchen unbedingt Minijobs z.B. zur Abfederung von Spitzenzeiten. Minijobs sind im überregulierten deutschen Arbeitsmarkt ein unverzichtbares Flexibilisierungselement.“ Eine Übersicht über die gesetzlichen Sonderregelungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht für Minijobber finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen „Geringfügig Beschäftigte und Gleitzonenbeschäftigung“.
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