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21.04.2016 Bayern
Immer wieder werden besonders von den Gewerkschaften Forderungen nach einer Abschaffung der Minijobs laut. Der Grund: In der Praxis gewähren leider auch im Einzelhandel Arbeitgeber Minijobbern oftmals gesetzliche Mindest-Ansprüche wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder den gesetzlichen Mindesturlaub nicht.
HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: "Derartige Praktiken sind rechtswidrig und gefährden letztendlich die bestehenden gesetzlichen Sonderregelungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht." Außerdem gibt die nicht rechtskonforme Handhabung von Minijobs der Diskussion über die Abschaffung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse neue Nahrung. Aigner: "Wir brauchen Minijobs. Sie spielen für die Branche als Flexibilitätspotential eine sehr große Rolle." Ausführliche Informationen zu Minijobs finden Sie im beigefügten HBE-Praxiswissen "Geringfügig Beschäftigte und Gleitzonenbeschäftigung". Außerdem können Sie unter "Downloads" eine umfangreiche HDE-Informationsbroschüre kostenlos downloaden.
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