Die nächsten Tage werden wohl auch in Bayern sehr heiß. Doch auch bei hohen Temperaturen entfällt die Arbeitspflicht für Beschäftigte nicht automatisch. Es gibt keine gesetzlich definierte Obergrenze zulässiger Temperaturen am Arbeitsplatz.

In den Geschäften und in Pausen-, Sanitär- und, Kantinen-Räumen dürfen die Temperaturen selbstverständlich nicht zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Mitarbeiter führen. Beschäftigte können allerdings weder klimatisierte Räume noch „Hitzefrei“ verlangen. Informationen zu den Höchsttemperaturen am Arbeitsplatz finden Sie hier. Hinweis: Fällt die Zugverbindung hitzebedingt aus oder sind Straßen wegen Blow-ups gesperrt, gehört das zum Wegerisiko des Arbeitnehmers. Er ist unabhängig von der Wetterlage dafür verantwortlich, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen.